Rechtsprechung
OLG Celle, 10.09.2001 - 13 Verg 12/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Akteneinsicht und Geheimhaltungsbedürfnis
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie weit reicht das Akteneinsichtsrecht des Bieters? (IBR 2001, 574)
Verfahrensgang
- VK Niedersachsen, 17.07.2001 - VK 1/01
- VK beim Niedersächsischen Landesamt für Straße nbau, 17.07.2001 - VK 1/01
- OLG Celle, 10.09.2001 - 13 Verg 12/01
- OLG Celle, 08.11.2001 - 13 Verg 12/01
Papierfundstellen
- VergabeR 2002, 82
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 100/11
Erfordernis der Bildung von Teillosen bei der Beschaffung von Druckern und …
Dasselbe hat für die beantragte Einsicht in ein behauptetes, keineswegs feststehendes, Angebot der Beigeladenen anlässlich der durchgeführten Analyse zu gelten (vgl. zum Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit bei der Akteneinsicht: Thüringer OLG, Beschl. v. 16.12.2002 - 6 Verg 10/02, VergabeR 2003, 248; Beschl. v. 6.12.2006 - 9 Verg 8/06; Beschl. v. 11.1.2007 - 9 Verg 9/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.12.2007 - VII-Verg 40/07, u.a. VergabeR 2008, 281; Beschl. v. 29.12.2001 - Verg 22/01, NZBau 2002, 578; BayObLG, Beschl. v. 10.10.2000 - Verg 5/00, VergabeR 2001, 55; Beschl. v. 19.12.2000 - Verg 7/00, NZBau 2002, 294; OLG Celle, Beschl. v. 10.9.2001 - 13 Verg 12/01, VergabeR 2002, 82; OLG Naumburg, Beschl. v. 11.6.2003 - 1 Verg 6/03, NJOZ 2003, 3395, 3397). - OLG Naumburg, 11.06.2003 - 1 Verg 6/03
Ausschluss eines Angebots wegen obligatorisch abzugebender Erklärungen
Maßgeblich ist dabei die Entscheidungsrelevanz der Unterlagen, deren Einsicht begehrt wird (…vgl. OLG Jena, a.a.O.; NZBau 2002, 294; OLG Dresden, WuW 2000, 1157, 1160; BayObLG, VergabeR 2001, 55; OLG Celle, VergabeR 2002, 82; weitere Nachweise bei Kus, VergabeR 2003, 129, 131, Fn. 9). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 1 VK 9/21
Wie sind Vergabeunterlagen auszulegen?
Vielmehr müssen die Gründe für das Geheimhaltungsinteresse im Einzelnen dargelegt werden, damit eine umfassende Abwägung der Interessen möglich ist (OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2001 - 13 Verg 12/01;… Kus in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß: Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Auflage 2020, § 165 GWB, Rn. 51, m. w. N.). - VK Brandenburg, 15.11.2005 - 2 VK 64/05
Alle Angebote unvollständig: Was nun?
Zwar wird in der Rechtsprechung verschiedentlich die Auffassung vertreten, dass auch die Einsicht in die Konkurrenzangebote zu gewähren sei bzw. nicht mit pauschalen Erwägungen abgelehnt werden könnte, zumindest dann, wenn von der Antragstellerin schlüssig vorgetragen wird, dass die Kenntnis des anderen Angebotes für die Wahrnehmung ihrer Interessen erforderlich sei (OLG Jena, BauR 2000, 95, OLG Celle, VergabeR 2002, 82; OLG Frankfurt, VergabeR 2002; 389).